Corona und Landwirtschaft
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Agrar- und Landhandel sind momentan ausdrücklich von jeder Schließung ausgenommen

Bitte keine Hamsterkäufe oder unnötige Verunsicherung in der Landwirtschaft

18.03.2020 | Agrar- und Landhandel (z.B. Betriebsmittel, Futtermittel) dürfen laut Staatsregierung wie Baumärkte derzeit offen bleiben

Um Missverständnisse vorzubeugen folgende wichtige Mitteilung:

Die Schließung von Einzelhandelsgeschäften im Zuge der Corona-Pandemie-Bekämpfung der Staatsregierung betrifft den Agrar- und Landhandel (z.B. Betriebsmittel, Futtermittel) nicht.
In der Pressemitteilung der Staatskanzlei zur Ausrufung des Katastrophenfalls für Bayern und in der in Kürze zu erwartenden Allgemeinverfügung wird nur von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art gesprochen. Agrar- und Landhandel sind ausdrücklich von jeder Schließung ausgenommen. Es gibt deshalb keinen Grund zur Panik oder den in Einzelfällen geschilderten Hamsterkäufen durch Landwirte. Die meisten Landhändler haben sich schon vor Monaten mit den wichtigsten Produkten eingedeckt. Das gilt für den Dünger-, Saatgut- und Pflanzenschutzmittelmarkt.

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