Gewässerrandstreifen
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Gewässerrandstreifen im Landkreis Eichstätt

Verpflichtende Gewässerrandstreifen vorläufig festgelegt

19.04.2021 | Seit 15. April 2021, sind die vorläufigen Entwürfe der verpflichtenden Gewässerrandstreifen auf der Home-Page des Wasserwirtschaftsamtes Ingolstadt für die jeweiligen Gemeinden des Landkreises Eichstätt einsehbar.

Damit ist die Begehung und Einstufung der Gewässer im Landkreis Eichstätt durch das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt abgeschlossen. 

www.wwa-in.bayern.de        „Gewässerrandstreifen in Bayern“

  • Vorabinformationen Gewässer 3. Ordnung Landkreis Eichstätt

Es öffnet sich eine Auflistung aller Gemeinden des Landkreises Eichstätt mit den festgelegten Gewässern mit verpflichtenden Randstreifen 

Sollten Unklarheiten oder Bedenken gegen die Festlegung der betroffenen Gewässer bestehen so können im Zeitraum vom 21. April 2021 bis zum 02. Juni 2021 Einwendungen in schriftlicher Form oder per E-Mail an die Poststelle des Wasserwirtschaftsamts gesendet werden.

Mailadresse:    poststelle@wwa-in.bayern.de

Adresse:          Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt

                        Auf der Schanz 26, 85049 Ingolstadt

Telefon:          0841 3705-0 (Vermittlung)

Die endgültige Randstreifenkulisse für den Landkreis Eichstätt wird im Juli 2021 in den Umweltatlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt eingestellt. 

Wo sind Gewässerrandstreifen einzuhalten?

(laut Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz): 

An Gewässern wo klar ein Gewässerbett, auch bei einer nur zeitweisen Wasserführung, erkennbar ist (Kies, Schotter, Erdspuren), ist ein Gewässerrandstreifen anzulegen. 

Gewässerrandstreifen sind hingegen nicht einzuhalten an:

  • Eindeutig „Grünen Gräben“ mit klarem Grasbewuchs, die nur gelegentlich wasserführend sind
  • Künstlichen Gewässern (Ein künstliches Gewässer liegt vor, wenn dieses vom Menschen geschaffen ist, in einem Bereich liegt, in dem zuvor kein Gewässer/Graben o.ä. war und sich dort kein guter ökologischer Zustand entwickeln kann; Gewässerumlegungen sind keine künstlichen Gewässer)
  • Verrohrungen
  • Straßenseitengräben (soweit sie kein natürliches Gewässer aufnehmen)

Beispiele:

  • Obwohl die Schutter im 19. Jahrhundert begradigt oder höhergelegt wurde bleibt sie trotzdem ein natürliches Gewässer
  • Entwässerungsgräben die z.B. durch den „Reichsarbeitsdienst“ neu angelegt wurden sind künstliche Gewässer. Zum Nachweis wären entsprechende Unterlagen hilfreich.

 

Um feststellen zu können ob ein Gewässer schon lange existiert und damit berechtigter Weise in die Kulisse „Gewässerrandstreifen“ aufgenommen wird können Sie auf folgender Internetseite nachschauen: www.geoportal.bayern.de/bayernatlas

 

Hier öffnet sich die Landkarte von Bayern. Dann in den Landkreis Eichstätt zu der entsprechenden Gemeinde oder Ortschaft zoomen. Auf dem Bildschirm unten rechts befindet sich ein kleines Fenster „Hintergrund“. Wenn Sie dieses anklicken öffnen sich verschiedene Möglichkeiten topografischer Karten. Klicken Sie auf „Historische Karte“ – dann öffnet sich die Karte aus dem 19. Jahrhundert.