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Walzfristverlängerung für Grünlandflächen außerhalb von Wiesenbrütergebieten
Verlängerung in bestimmten Landkreisen
16.03.2023 | Die Walzfrist für Grünlandflächen in Wiesenbrütergebieten endet am 15. März 2023. Außerhalb von Wiesenbrütergebieten wird die Walzfrist in einigen Landkreisen aufgrund der aktuellen Witterungsentwicklung bis 1. April 2023 verlängert.
Für den Regierungsbezirk Oberbayern wurde der Verbotszeitpunkt für das Walzen von Grünlandflächen, die außerhalb von Wiesenbrütergebieten liegen, für folgende Landkreise auf 1. April 2023 verschoben:
Oberbayern
- Altötting
- Bad Tölz-Wolfratshausen
- Berchtesgadener Land
- Dachau
- Ebersberg
- Eichstätt
- Erding
- Freising
- Fürstenfeldbruck
- Garmisch-Partenkirchen
- Landkreis Rosenheim einschließlich der Stadt Rosenheim
- Landsberg am Lech
- Miesbach
- Mühldorf a.Inn
- München
- Stadt München
- Starnberg
- Traunstein
- Weilheim-Schongau
Auf der Homepage der LfL Bayern können Sie unter folgendem Link die genaueren Informationen nachlesen: