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Wegfall der Anzeigepflicht nach dem LPacht VG
Landpachtverträge müssen nicht mehr beim Landratsamt vorgelegt werden
09.01.2025 | Wegfall der Anzeigepflicht nach dem LPacht VG
Bis zum Ablauf des Jahres 2024 waren Landpachtverträge nach dem Landpachtverkehrsgesetz bei der Kreisverwaltungsbehörde (also i. d. R. dem Landratsamt) anzuzeigen.
Keiner Anzeige bedurften Landpachtverträge nur dann, wenn die Pachtfläche kleiner als 2 ha war oder wenn sie zwischen Ehegatten oder Personen, die in gerader Linie verwandt oder bis zum dritten Grad in der Seitenlinie verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind, abgeschlossen wurden.
Diese Anzeigepflicht ist in Bayern jetzt seit dem 01.01.2025 außer Kraft gesetzt.
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