Diebstahl mobiler GPS-Geräte aus landwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen
Was es zu beachten gilt - Informationen der BBV Service
26.05.2023 | Immer häufiger kommt es zu Diebstählen von integrierten und vor allem von mobilen GPS-Empfängern an Traktoren und Erntemaschinen. Der Schaden pro Gerät geht dabei schnell in den fünfstelligen Bereich. Was landwirtschaftliche Betriebe zu beachten haben, verrät die BBV Service.
Bislang waren nur fest verbaute GPS-Komponenten versicherbar. Die Versicherer reagieren auf die gestiegene Zahl gemeldeter Diebstähle an mobilen Geräten sowie die daraus resultierende verstärkte Nachfrage nach entsprechendem Versicherungsschutz. So können nun auch die sogenannten „verbundenen mobilen Komponenten" für Lenk- und Leitsysteme bis zu einem Wert von 15.000 Euro versichert werden.
Ein Diebstahl des GPS-Gerätes kostet Geld und viele Nerven, denn kurzfristig kann oftmals kein Ersatz aufgetrieben werden. Es stellt sich die Frage, wer den Schaden in welcher Höhe zu begleichen hat. Zur Absicherung der integrierten und mobilen Geräte, ist der gesonderte Einschluss (ggf. gegen Zuschlag) in die Kasko- bzw. Maschinenbruchversicherung notwendig. Wird das mobile GPS-Geräte z.B. in der Maschinenhalle aufbewahrt, ist dies bei der Inventarversicherung bzw. Elektronikversicherung anzugeben. Es ist darauf zu achten, dass neben der Hardware auch die Kosten der gerätegebundenen Softwarelizenzen versichert sind, denn diese lassen sich nur schwer deaktivieren oder auf Neugeräte übertragen.
Einige wichtige Voraussetzung sind zu beachten, so dass im Schadenfall eine reibungslose und vollständige Regulierung stattfinden kann. Das GPS-System muss sich am bzw. im abgeschlossenen Fahrzeug befinden. Das gleiche gilt für die Aufbewahrung eines mobilen Gerätes, der Landwirt muss die Maschinenhalle, Büro oder Garage ordnungsgemäß abschließen. Nur wenn diese Sicherheitsvorkehrungen seitens des Landwirts getroffen wurden, zahlt der Versicherer im Schadenfall.
Einen Diebstahl komplett zu verhindern ist nahezu unmöglich. Trotzdem machen Sie es den Dieben so schwer wie möglich. Treffen Sie die genannten notwendigen Sicherheitsvorkehrungen. Im Falle eines Diebstahls ist es ebenfalls hilfreich, wenn Sie die Seriennummern der GPS-Komponenten notiert und registriert haben. Außerdem sollten die Daten des GPS-Gerätes ebenfalls bei Ihrem Servicepartner hinterlegt sein. Lassen Sie das Gerät dort auch beim Gebrauchtkauf registrieren, denn nur registrierte Komponenten fallen bei erneuter Anmeldung dem Vertriebspartner als gestohlen auf.
Die BBV Service steht Ihnen für Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz gerne zur Verfügung.