v.l.n.r.: Stefan Brand; Karlheinz Brand, stv. Kreisobmann Ansbach; Ernst Kettemann, Kreisobmann Ansbach; Hans Herold, MdL; Günther Felßner, BBV Bezirkspräsident; Alfons Brandl, MdL; Andreas Schalk, MdL; Jürgen Dierauff, Kreisobmann Neustadt/ Aisch-Bad Windsheim
Nährstoffberechnung passt nicht mit der Realität zusammen
Ungleichbehandlung kann nicht hingenommen werden
27.06.2022 | Die unterschiedliche Umsetzung der Düngeverordnung benachteiligt weiterhin bayerische Schweinehalter. Der BBV kritisiert diese Ungleichbehandlung.
Der Bayerische Bauernverband (BBV) Mittelfranken kritisiert weiterhin die unterschiedliche Umsetzung der Düngeverordnung in den Bundesländern. Im bayerischen Berechnungsprogramm der LfL werden Nährstoffausscheidungen bei Mastschweinen berechnet, die in der Praxis jedoch deutlich geringer sind.
Die Düngeverordnung ist eine Bundesverordnung, in der für alle Nutztiere Ausscheidewerte nach Stickstoff festgelegt wurden, die sich in vier verschiedene Fütterungsklassen aufteilen. Die Fütterungsverfahren der einzelnen Klassen müssen von den Betrieben nachgewiesen werden.
In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen erfolgt die Einteilung in die jeweilige Fütterungsklasse über die Rationsberechnung eines Futterberaters, die auf eine DIN-A4 Seite passt.
„Im bayerischen Berechnugsprogramm der LfL ist die Berechnug der Fütterungsklasse mit geringster Stickstoff- und Phosphorgabe gar nicht möglich. Wer mit stark reduzierter Stickstoff- und Phosphorgabe rechnen möchte, muss vorher eine aufwändige Stallbilanz rechnen“, kritisiert Jürgen Dierauff, Schweinehalter und BBV Kreisobmann im Kreisverband Neustadt/ Aisch – Bad-Windsheim. „Dieser bürokratische Aufwand ist um ein vielfaches höher, im Vergleich zur Berechnung in den nördlichen Bundesländern.“
Die Erfahrungen der Düngeberater des Bayerischen Bauernverbandes zeigen auch, dass die Berechnungsergebnisse des bayerischen Berechnungsprogramms vor allem im Milchviehbereich gut mit dem tatsächlichen Nährstoffanfall zusammen passt. Im Mastschweinebereich sind die im Programm errechneten Mengen jedoch immer höher als in der Realität.
„Wir vom BBV Bezirksverband Mittelfranken fordern, dass in Bayern die gleichen Handlungsanweisungen zur Düngeverordnung zur Anwendung kommen, wie in Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen“, so Günther Felßner, BBV Bezirkspräsident. „Es darf keine Unterschiede in der Berechnungsweise geben, die sich negativ auf die bayerischen Landwirte auswirken und einen weiteren bürokratischen Aufwand, sowie höhere Kosten mit sich bringen.“
Der BBV Mittelfranken fordert weiterhin, dass auch in Bayern die Einteilung der Fütterungsklassen über eine unbürokratische Berechnung eines Futterberaters des LKV, nach dem Rohproteingehalt des Futters, erfolgt.