Südumfahrung Niederndorf 02
© BBV
Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ortsumfahrung Niederndorf-Neuses im Zuge der St 2263/ 430/ 0,000 bis St 2263/ 460/ 0,945 im Gebiet der Städte Herzogenaurach und Erlangen

Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ortsumfahrung Niederndorf-Neuses (Südumfahrung)

Akueller Sachstand

31.03.2021 | Südumfahrug Niederndorf ist im Planfeststellungsverfahren

Bayerischer Bauernverband hat in Online Videokonferenzen informiert

In vorangegangen Online-Videokonferenzen am 08.03.2021 (exklusiv für Mitglieder) und am 18.03.2021 hat der Bayerische Bauernverband über das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ortsumfahrung Niederndorf – Neuses im Zuge der St 2263/430/0,00 bis St 2263/46070,945 im Gebiet der Städte Herzogenaurach und Erlangen (gemeindliche Baulast GVS Bau-km 0+000 bis Bau-km 3+526 sowie gemeindliche Sonderbaulast St 2263 Bau-km 3+526 bis Bau-km 5+100) informiert

Der aktuelle Sachstand stellt sich wie folgt dar:

  • ab dem 08.03.2021 und bis zum  07.04.2021 gilt die Auslegungsfrist der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren
     
  • die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren finden Sie unter
    https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/planfeststellung/unterlagen/pls_ou_niederndorf_neuses_st_2263/index.html
     
  • Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 21.04.2021, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben.
     
  • Die Einwendungen sind abzugeben bei der

    Stadt Herzogenaurach,
    Wiesengrund 1,
    91074 Herzogenaurach oder bei der

    Regierung von Mittelfranken,
    Promenade 27,
    91522 Ansbach,

Bitte beachten:

Einwendungen können auch elektronisch, aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen, unter der Adresse poststelle@reg-mfr.bayern.de erhoben werden. Einwendungen mit „konventioneller“ EMail ohne qualifizierte elektronische Signatur sind unwirksam.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Ihr BBV Team