Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ortsumfahrung Niederndorf-Neuses im Zuge der St 2263/ 430/ 0,000 bis St 2263/ 460/ 0,945 im Gebiet der Städte Herzogenaurach und Erlangen
Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ortsumfahrung Niederndorf-Neuses (Südumfahrung)
Akueller Sachstand
31.03.2021 | Südumfahrug Niederndorf ist im Planfeststellungsverfahren
Bayerischer Bauernverband hat in Online Videokonferenzen informiert
In vorangegangen Online-Videokonferenzen am 08.03.2021 (exklusiv für Mitglieder) und am 18.03.2021 hat der Bayerische Bauernverband über das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ortsumfahrung Niederndorf – Neuses im Zuge der St 2263/430/0,00 bis St 2263/46070,945 im Gebiet der Städte Herzogenaurach und Erlangen (gemeindliche Baulast GVS Bau-km 0+000 bis Bau-km 3+526 sowie gemeindliche Sonderbaulast St 2263 Bau-km 3+526 bis Bau-km 5+100) informiert
Der aktuelle Sachstand stellt sich wie folgt dar:
ab dem 08.03.2021 und bis zum 07.04.2021 gilt die Auslegungsfrist der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 21.04.2021, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben.
Die Einwendungen sind abzugeben bei der
Stadt Herzogenaurach,
Wiesengrund 1,
91074 Herzogenaurach oder bei der
Regierung von Mittelfranken,
Promenade 27,
91522 Ansbach,
Bitte beachten:
Einwendungen können auch elektronisch, aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen, unter der Adresse poststelle@reg-mfr.bayern.de erhoben werden. Einwendungen mit „konventioneller“ EMail ohne qualifizierte elektronische Signatur sind unwirksam.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung