Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ortsumfahrung Niederndorf-Neuses (Südumfahrung)
Akueller Sachstand
Bayerischer Bauernverband hat in Online Videokonferenzen informiert
In vorangegangen Online-Videokonferenzen am 08.03.2021 (exklusiv für Mitglieder) und am 18.03.2021 hat der Bayerische Bauernverband über das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ortsumfahrung Niederndorf – Neuses im Zuge der St 2263/430/0,00 bis St 2263/46070,945 im Gebiet der Städte Herzogenaurach und Erlangen (gemeindliche Baulast GVS Bau-km 0+000 bis Bau-km 3+526 sowie gemeindliche Sonderbaulast St 2263 Bau-km 3+526 bis Bau-km 5+100) informiert
Der aktuelle Sachstand stellt sich wie folgt dar:
- ab dem 08.03.2021 und bis zum 07.04.2021 gilt die Auslegungsfrist der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren
- die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren finden Sie unter
https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/planfeststellung/unterlagen/pls_ou_niederndorf_neuses_st_2263/index.html
- Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 21.04.2021, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben.
- Die Einwendungen sind abzugeben bei der
Stadt Herzogenaurach,
Wiesengrund 1,
91074 Herzogenaurach oder bei der
Regierung von Mittelfranken,
Promenade 27,
91522 Ansbach,
Bitte beachten:
Einwendungen können auch elektronisch, aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen, unter der Adresse poststelle@reg-mfr.bayern.de erhoben werden. Einwendungen mit „konventioneller“ EMail ohne qualifizierte elektronische Signatur sind unwirksam.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
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