Tierschutzgesetz: Verbot der Anbindehaltung droht
Fassungslosigkeit beim internen Referentenentwurf
„Das, was wir hier zu lesen bekommen, bedeutet eine dramatische Zäsur für die Rinderhaltung“, sagt BBV-Milchpräsident Peter Köninger. Der Entwurf enthält ein Verbot der Anbindehaltung mit fünf Jahren Übergangsfrist. Über sechs Monate alte Rinder dürfen nur angebunden werden, in Betrieben mit höchsten 50 Rindern, wenn sie während der Weidezeit Zugang zu Weideland und ganzjährig mindestens zweimal in der Woche Zugang zu Freigelände haben. Hinzukommend soll diese Ausnahme nur gelten, wenn die Anbindehaltung von dem jeweiligen Betriebsinhaber bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes betrieben wurde. Köninger ist fassungslos über den Gesetzesentwurf in der aktuellen Form: „Damit wird über zehntausenden, kleinen Betrieben in Bayern die Existenz entzogen. Es wird von heute auf morgen ein Strukturbruch provoziert, der auch die Betriebe betrifft, die heute bereits erfolgreich die Kombinationshaltung betreiben. Mit dem vernichtenden Vorschlag würde der Weg einer möglichen Weiterentwicklung verlassen werden. Wir als Bauernverband lehnen den Gesetzesentwurf in dieser Form entschieden ab und werden uns massiv für Änderungen einsetzen.“
BBV-Geschäftsstellen
Erlangen-Höchstadt
90411 Nürnberg
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch
13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung
Nürnberg
90411 Nürnberg
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch
13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung
Fürth
90411 Nürnberg
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch
13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung
Nürnberger Land
90411 Nürnberg
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch
13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung