© BBV
Dieselantrag rechtzeitig stellen!
Der Antrag muss bis Ende September abgegeben werden
29.01.2018 | Der Dieselantrag (Antrag auf Steuerentlastung für Gasöl, Biodiesel und Pflanzenöl für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) für das Verbrauchsjahr 2017 muss spätestens bis 30.09.2018 abgegeben werden.
Zugangsbeschränkung
Dieser Inhalt steht exklusiv BBV-Mitgliedern zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich an oder werden Sie Mitglied um ihn zu lesen.