Pflanzenschutz
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Alle drei Jahre ist eine Fortbildung in der Pflanzenschutz-Sachkunde erforderlich!

Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz

Bekanntgabe der Termine im Winterhalbjahr 2020/21

18.12.2020 | Alle drei Jahre muss laut gesetzlicher Vorschrift eine Fortbildungsmaßnahme in der Pflanzenschutz-Sachkunde besucht werden. Überprüfen Sie rechtzeitig, wann Ihr Dreijahreszeitraum ausläuft und Sie die Fortbildung besuchen müssen.

Seit dem 26.11.2015 benötigt jede Person unter anderem für den Erwerb, die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und für den professionellen Einsatz einen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat. Zudem ist eine regelmäßige Fortbildung vorgeschrieben.

Für die meisten Sachkundigen im Pflanzenschutz beginnt 2019 der neue Dreijahreszeitraum in dem wieder eine Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz besucht und nachgewiesen werden muss. Ob dieser Zeitraum auch für Sie gilt können Sie der Rückseite Ihres Sachkundenachweises entnehmen.

Steht dort beispielsweise bei Beginn erster Fortbildungszeitraum das Datum 01.01.2013, so beginnt auch für Sie der dritte Fortbildungszeitraum am 01.01.2019 und endet am 31.12.2021.


Der Bayerische Bauernverband, das Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe, der Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern und der Verband landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder bieten diese Fortbildungen gemeinsam an.

Enthalten sind in der Schulung folgende, von der Fortbildungsrichtlinie vorgeschriebene Themen:

  • Rechtsgrundlagen
  • Pflanzenschutzmittelkunde
  • Risikomanagement
  • Integrierter Pflanzenschutz
© BBV Sachkundenachweis Scheckkarte

Folgende Termine sind in den Kreisverbänden Forchheim und Bamberg geplant:

  • Sa. 06.02.2021   13:00 bis 17:00 Uhr   ONLINE-KURS!
  • Sa. 20.02.2021   10:00 bis 14:30 Uhr   ONLINE-KURS!

Die Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen!


Anmeldeformulare erhalten Sie ab sofort in der BBV Geschäftsstelle oder in der Anlage zum Herunterladen. Auf Wunsch versenden wir diese auch per Fax oder Mail.
Die Kursgebühr inklusive Erstellung und Archivierung des Nachweises der Fortbildung beträgt
35,00 € (umsatzsteuerbefreit) pro Teilnehmer/in.
Bitte bringen Sie unbedingt Ihren Personalausweis und Ihren Sachkundeausweis zur Fortbildung mit.

Aufgrund der aktuellen Situation ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Sollten die Termine bereits ausgebucht sein, werden wir uns um evtl. weitere Termine bemühen.

Bitte beachten Sie den aktuellen Hygieneplan. Wichtige notwendige Vorkehrungen wie Mindestabstand von 1,50 Metern werden getroffen.

Sonderinfo Corona:
Falls der Kurs aufgrund von Corona nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden kann, wird dieselbe Veranstaltung online abgehalten. Geben Sie bitte daher unbedingt ihre E-Mail Adresse an. Alle weiteren Details und Anleitung zur Onlineschulung werden Ihnen im Falle rechtzeitig bekanntgegeben.