Mahnfeuer Aktion
Geplantes Insektenschutzgesetz - Aufruf zur Beteiligung an Mahnfeuer Aktion des Bayerischen Bauernverbandes am 08.02.21 ab 18:00 Uhr
Einladung zum Mahnfeuer in Pinzberg am 08.02.21 ab 18:00 Uhr bei Kreisobmann Hermann Greif
Südlich von Pinzberg wird Hermann Greif auf seiner Biogasanlage, Grundstück Fl. Nr. 564, Gemarkung Pinzberg ein Mahnfeuer entzünden.
Dazu sind Landwirte (BBV Mitglieder, LSV Mitglieder, MR Mitglieder) herzlich eingeladen. Ebenso laden wir die Presse, Abgeordnete und die Bürgermeisterin dazu ein.
Sehr gerne sollen in den anderen Gemeinden im Landkreis Forchheim durch BBV Kreisvorstandsmitglieder / Ortsobmänner ebenso Mahnfeuer angezündet werden, dazu gerne Feuerschalen und trockenes Brennholz verwenden. Alle Landwirte die selbst ein Mahnfeuer heute abends anzünden werden, raten wir dies der Gemeinde / Feuerwehr vorher zu melden, um keine Fehlalarme auszulösen. Wenn Sie Vorort ein Mahnfeuer mit mehreren Personen entzünden, müssen Sie dies als Veranstalter selbst dem Landratsamt mitteilen.
Senden Sie uns bitte eine kurze E-Mail heute Nachmittag / Abend oder morgen früh möglichst mit Bild an forchheim@bayerischerbauernverband.de, sofern sie sich an der Mahnfeueraktion beteiligen bzw. beteiligt haben.
Wir weisen darauf hin, dass sofern Sie Bilder anfertigen die Bestimmungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung einzuhalten, wer dagegen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen achten Sie also auf den Mindestabstand zwischen allen Teilnehmer*innen von 1,5 m und die Maskenpflicht.
Aufgrund der nächtlichen Ausgangssperre in Bayern ist das Ende der Versammlung so zu wählen, dass die Teilnehmer*innen bis 21:00 Uhr wieder zu Hause sind.
Landratsamt Forchheim
E-Mail: ordnungsamt@lra-fo.de
Tel. 09191 / 86-3105
Das Landratsamt wird die Polizei in Kenntnis setzen.
Rechtliche Aspekte - Corona Anforderungen
Eine zulässige Versammlung (nach Art. 8 des Grundgesetzes) ist ein triftiger Grund, der das Verlassen der Wohnung erlaubt. Insoweit gilt also die allgemeine - derzeit in Bayern bestehende - Ausgangsbeschränkung nicht.
Gem. § 7 der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist bei einer Versammlung unter freiem Himmel folgendes zu beachten:
- Mindestabstand zwischen allen Teilnehmer*innen von 1,5 m; kein Körperkontakt zwischen Teilnehmer*innen
- Maskenpflicht für alle Teilnehmer*innen; hiervon ausgenommen: die Versammlungsleitung während Durchsagen und Redner während Redebeiträgen
- die Versammlung findet ortsfest statt
- nicht mehr als 200 Teilnehmer*innen
Gem. Art. 13 Bayerisches Versammlungsgesetz ist zudem Folgendes zu beachten:
- Entsteht der Anlass für eine geplante Versammlung - wie jetzt - kurzfristig (Eilversammlung), ist die Versammlung spätestens mit der Bekanntgabe fernmündlich, schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder der Polizei anzuzeigen.
- In der Anzeige sind anzugeben:
* der Ort der Versammlung
* der Zeitpunkt des beabsichtigten Beginns und des beabsichtigten Endes der Versammlung
* das Versammlungsthema
* der Veranstalter und der Leiter mit ihren persönlichen Daten (Familienname, Vornamen, Geburtsname und Anschrift)
* dass die Versammlung ortsfest ist, da sie anders wegen § 7 der 11. BayIfSMV gar nicht zulässig ist.
Aufgrund der nächtlichen Ausgangssperre in Bayern ist das Ende der Versammlung so zu wählen, dass die Teilnehmer*innen bis 21:00 Uhr wieder zu Hause sind.