Spendenübergabe der Landfrauen
© Franz Galster
v.l.: Frau Stammberger, Kreisbäuerin Rosi Kraus, Landrat Dr. Hermann Ulm, Frau Opel, stv. Kreisbäuerin Christine Werner, BBV Geschäftsführer Werner Nützel

Spendenübergabe der Landfrauen

Kaffee- und Kuchenverkauf zugunsten der Lebenshilfe Forchheim, des "Bäuerlichen Hilfsdienstes" und des "Montagstelefons"

11.02.2019 | Anlässlich des alljährlichen Kreiserntedankfestes in Muggendorf übernahmen
die Landfrauen traditionell wieder die Bewirtung der Gäste mit Kaffee und Kuchen.

Vom Verkaufserlös konnte ein beachtenswerter Spendenbetrag von 1.450 €
an die Lebenshilfe Forchheim übergeben werden.

Kreisbäuerin Rosi Kraus übergab zusammen mit ihrer Stellvertreterin Christine Werner
und BBV Geschäftsführer Werner Nützel, die Spende an die Vertreter der
Lebenshilfe Forchheim, Frau Opel und Frau Stammberger.

Der restliche Verkaufserlös in Höhe von 1.600 € ging bereits je zur Hälfte
an den "Bäuerlichen Hilfsdienst" sowie an das "Monatgstelefon".


Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. Forchheim

Die Lebenshilfe ist eine Selbsthilfevereinigung. Sie entstand aus der
Erkenntnis, dass staatliche Maßnahmen allein nicht ausreichen, die
Lebensverhältnisse von hilfsbedürftigen Minderheiten in einer
Gesellschaft wirkungsvoll zu verbessern.

In der Lebenshilfe sind organisiert

Menschen mit geistiger Behinderung, ihre Eltern, Sorgeberechtigte,
Geschwister, weitere Angehörige oder andere ihnen nahestehende Menschen,
diejenigen, die sich von Berufs wegen für geistig behinderte Menschen
und ihre Angehörigen einsetzen, alle, die ehrenamtlich Kraft, Ideen und Zeit einbringen,
Freunde und Förderer.

In erster Linie sieht die Lebenshilfe eine Verantwortung für Menschen mit
geistiger Behinderung und für deren Angehörige. Sie bezieht aber auch anders
behinderte, von Behinderung bedrohte und nicht behinderte Kinder und Erwachsene
in ihr Betreuungsangebot mit ein und ist jedem einzelnen in gleichem Maße
verpflichtet. Die Lebenshilfe gliedert sich in Bundesvereinigung,
Landesverbände und Orts- bzw. Kreisvereinigungen. Sie sind rechtlich und
wirtschaftlich unabhängig. Sie vertreten aber eine gemeinsame Grundhaltung.
Insgesamt existieren zur Zeit in der Bundesrepublik 542 Orts- oder
Kreisvereinigungen, die etwa 3.000 Einrichtungen betreiben, in denen
ca. 150.000 geistig behinderte Menschen betreut und gefördert werden.