Kernsperrfrist
© BBV

Sperrfrist zur Gülleausbringung verschoben

Auf Antrag des Bayerischen Bauernverbandes

12.09.2024 | Sperrfristverschiebung Grünland und mehrjähriger Feldfutter

Sperrfrist in Oberfranken verschoben

Die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff, ausgenommen Festmist von Huftieren oder Klauentieren, oder Komposte, auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau ist wie folgt verschoben:

 

Grüne Gebiete:         15. November 2024 bis einschließlich 14. Februar 2025

rote Gebiete:             15. Oktober 2024 bis einschließlich 14. Februar 2025

 

Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der Düngeverordnung unberührt. Dies gilt insbesondere für das Verbot, Düngemittel auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder mit Schnee bedeckten Boden auszubringen, sowie für die Einhaltung der N-Obergrenzen.

Die Sperrfristen, die für die Flächen in Wasserschutzgebieten in der jeweils gültigen Fassung der Wasserschutzgebietsverordnung vorgegeben sind, sind weiter zu beachten. Bitte beachten Sie, dass in anderen Regierungsbezirken und anderen Bundesländern andere Vorgaben gelten können.