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BBV-Information zur GülleAppBayern

Gülleausbringung ab 2025 mit Ausnahmemöglichkeiten

21.10.2024 | GülleAppBayern
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BBV-Information zur GülleAppBayern und Gülleausbringung ab 2025 mit Ausnahmemöglichkeiten
→ Grundsätzlich gilt ab Februar 2025, dass flüssiger organischer Wirtschaftsdünger bodennah ausgebracht werden muss
→ Vorab wollen wir darauf hinweisen, dass die Investition in eine bodennahe Ausbringtechnik durchaus seine Vorzüge hat!
→ Der BBV hat erreicht, dass unter bestimmten Voraussetzungen Gülle weiterhin breitverteilt ausgebracht werden darf
Hierfür setzt sich der Bayerische Bauernverband seit 2019 enorm ein!

© BBV Vereinfachte Übersicht
Einige Betriebe sind bereits aufgrund dieser Entscheidungshilfe auch nach Februar 2025 von der bodennahen Ausbringung befreit!
Insbesondere die Tatsache, dass manche Flächen nicht auf die 15 ha-Grenze angerechnet werden, macht es bei vielen Betrieben möglich, dass diese deutlich mehr Fläche als die 15 ha bewirtschaften und trotzdem auch nach 2025 ihre Gülle breitverteilt (ohne zusätzliche Wasserzugabe) ausbringen dürfen.

Häufige Abzugsflächen in der Praxis

  • reine Weideflächen bzw. Almen (siehe Schema S.1)
  • Steilflächen (siehe Schema S.1)
  • Einzelbetriebliche Härtefallregelungen für Einzelflächen, bzw. auch für ganze Betriebe auf Antrag möglich (Gefahr für Leib und unzureichende Zufahrt mit moderner Technik)

Insbesondere für Einzelflächen wurde dies in den vergangenen Monaten in den       BBV-Kreisverbänden schon häufiger beantragt und bei Berechtigung auch genehmigt!

 

Antragsstellung „Einzelbetrieblicher Härtefall“

  • Ohne Formular möglich, jedoch detaillierte Beschreibung der Verhältnisse des Ausnahmegrundes nötig, z.B. Maßangaben, Markieren der Flächenanteile in Luftbildern, Bilder, …
    • Merkblatt nutzen! 
  • Keinen Antrag für Flächen stellen, welche bereits durch die Allgemeinverfügung befreit sind
  • Betriebsnummer angeben
  • Unterschrift notwendig
  • Eigenverantwortung für die Einhaltung der 15 ha-Grenzen

 

Hierfür zuständige Behörde:

AELF Rosenheim, Sachgebiet L2.3P

Prinzregentenstr. 39

83022 Rosenheim

poststelle@aelf-ro.bayern.de

 

GülleAppBayern

In der seit kurzem zur Verfügung stehenden, vom BBV angeregten, sogenannten   Gülle-App, können alle Möglichkeiten zur Gülleausbringung rechtssicher dargestellt werden.

Nach dem Login mit den iBalis-Zugangsdaten werden die einzelbetrieblichen Befreiungstatbestände übersichtlich dargestellt.

 

Anleitung

 

 

 

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Ausführliche Informationen finden Sie hier