Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz
Neue Termine Herbst 2024
Neue Termine!
Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz
Seit dem 26.11.2015 benötigt jede Person unter anderem für den Erwerb und die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln für den professionellen Einsatz einen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat. Zudem ist eine regelmäßige Fortbildung vorgeschrieben.
Für die meisten Sachkundigen im Pflanzenschutz beginnt der vierte Dreijahreszeitraum am 01.01.2022 und endet am 31.12.2024. In diesem Zeitraum muss eine Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz besucht und nachgewiesen werden.
Ob dieser Zeitraum auch für Sie gilt können Sie der Rückseite Ihres Sachkundenachweises entnehmen. Steht dort beispielsweise bei Beginn erster Fortbildungszeitraum das Datum 01.01.2013, so gilt oben genannter Zeitraum. Steht bei Ihnen hier ein anderes Datum, so verschieben sich Ihre Fortbildungszeiträume entsprechend. Dies ist vor allem für Sachkundige der Fall, die ihre Ausbildung nach dem 14.2.2012 abgeschlossen haben. Hierbei beginnt der Dreijahreszeitraum entsprechend mit dem Ausstellungsdatum des Sachkundeausweises.
Der Bayerische Bauernverband, das Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe, der Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern und der Verband landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder bieten diese Fortbildungen gemeinsam an.
Folgende Themen erwarten Sie bei den Fortbildungen im aktuellen Zeitraum:
- Rechtsgrundlagen
- Risikomanagement
- Gerätetechnik und Ausbringung
- Integrierter Pflanzenschutz
Neue Termine der BBV-Geschäftsstelle Erding-Freising
Mittwoch, 20.11.24 um 19:30Uhr im Wieserhof, Enghausen, Mauern
Donnerstag, 21.11.24 um 19:30Uhr im Gasthaus Fischerhof, Großeisenbach
Montag, 25.11.24 um 19:30Uhr im Gasthaus Oberwirt , Moosinning
Mittwoch, 04.12.24 um 19:30Uhr beim Wirt z'Eibach, Dorfen
ONLINE jeweils 19:30 Uhr
Mittwoch, 06.11.24
Montag, 18.11.24
Mittwoch, 27.11.24
Die Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen, nachfolgend finden Sie zum Download das entsprechende Formular. Für jede Person wird eine extra Formular mit eigenhändiger Unterschrift benötigt.
Die Kursgebühr inklusive Erstellung und Archivierung des Nachweises der Fortbildung beträgt 35,00 € (umsatzsteuerbefreit) pro Teilnehmer/in. Diese Kosten werden nach Kursteilnahme per Überweisung bzw. Lastschrifteinzug abgerechnet.