Buntbrache mit vielen verschiedenen Wildblumen, Gräsern und Kräutern
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Freigabe der Futternutzung auf Brachen

Agrarministerin Michaela Kaniber: „Wir müssen Betriebe in schwieriger Lage unterstützen“

03.08.2023 | Futternutzung des Aufwuchses von Brachen ab 1.8.2023 in betroffenen Regionen möglich

die Futterknappheit in vielen Betrieben zu lindern, hat Agrarministerin Michaela Kaniber beschlossen, die Futternutzung des Aufwuchses von Brachflächen in den von der Dürre stark gefährdeten Landkreisen freizugeben. Dies umfasst die gesamten Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und die Oberpfalz sowie weite Teile von Oberbayern, Niederbayern und Schwaben. „Wir müssen in dieser schwierigen Lage unsere Betriebe unterstützen. Es würde auch niemand verstehen, wenn unsere Tierhalter vorhandenes Futtermittel nicht nutzen dürften und stattdessen Futtermittel importieren müssten“, so Ministerin Kaniber.

Die bayerische Landwirtschaft hat in diesem Jahr mit einer sehr ungewöhnlichen Kombination an klimatischen Besonderheiten zu kämpfen. Eine lange Nässeperiode im Frühjahr führte in vielen Gebieten zu einer verspäteten Aussaat wichtiger Futterpflanzen, vor allem von Silomais und Kleegras. Zudem war häufig der erste Schnitt des Grünlands aufgrund der Nässe ebenfalls deutlich später als üblich möglich. Ab Mai änderte sich das Wettergeschehen jedoch grundlegend. Eine langanhaltende Trockenperiode mit hohen Temperaturen verursachte ein rasches Austrocknen des Oberbodens und in der Folge ein erheblich vermindertes Wachstum bei fast allen landwirtschaftlichen Kulturen. Dies führt in vielen Regionen aktuell zu einer bedrohlichen Lage für die Futterversorgung des Tierbestands.

In Oberbayern sind die Landkreise
·    Dachau,
·    Eichstätt,
·    Erding,
·    Freising,

·    Fürstenfeldbruck,
·    Landsberg am Lech,
·    München,
·    Neuburg-Schrobenhausen,
·    Pfaffenhofen a.d.Ilm,
·    Starnberg,
·    Weilheim-Schongau, sowie
·    die kreisfreien Städte Ingolstadt und Landeshauptstadt München eingeschlossen.

Möchte ein Betrieb in einem der betroffenen Landkreise seine stillgelegten Flächen für Futterzwecke in der Tierhaltung nutzen, ist dies seit 1. August möglich. Zulässig ist das Nutzen des stehenden Aufwuchses und aller in diesem Jahr noch nachwachsenden Aufwüchse. Dies betrifft ebenso das Überlassen des Aufwuchses an Dritte im Rahmen der Nachbarschaftshilfe. Brachen, die in das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) oder in das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) einbezogen sind, können allerdings nicht genutzt werden.

Die Futternutzung der Flächen ist dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten anzuzeigen. Die Anzeige sollte möglichst vor Aufnahme der Nutzung erfolgen, kann aber in dringenden Fällen auch maximal 15 Werktage danach nachgeholt werden. Das Landwirtschaftsministerium weist aber ausdrücklich darauf hin, dass die Nichtanzeige zu einer Sanktion im Rahmen der Konditionalität führen kann.
Für die Anzeige der Nutzung von Brachen steht allen antragstellenden Personen die Mitteilungsfunktion im Online-Serviceportal iBALIS zur Verfügung. Unter Mitteilungen - Meldungen/Anzeigen (online) ist „11 - Nutzung von Stilllegung (Futterknappheit)“ zu wählen und sind im Textfeld nur noch die für die Futternutzung vorgesehenen Flächen (Feldstücke und Schläge) an-zugeben.