Neues Antragsverfahren beim Agrardiesel
Antrag im Zollportal mit ELSTER - Der BBV unterstützt Sie gerne!
Wem nachfolgend beschriebene Prozedere zu schwierig oder zu zeitaufwändig erscheint, möge sich bitte rechtzeitig an die BBV-Geschäftsstelle wenden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
Wie muss ich für die Einrichtung der ONLINE-Antragstellung vorgehen?
SCHRITT 1: Erzeugung eines ELSTER-Zertifikats
Welches ELSTER-Zertifikat ist nötig?
Für die Antragstellung beim Zoll ist ein ELSTER-Organisationszertifikat erforderlich.
Ein persönliches ELSTER-Zertifikat, das mit der steuerlichen Identifikationsnummer erstellt wurde, ist nicht ausreichend. Auch kann der Personalausweis für die Antragstellung nicht verwendet werden.
Was muss bei der Beantragung eines ELSTER-Organisationszertifikats beachtet werden?
Im ELSTER-Portal muss dazu ein Benutzerkonto erstellt werden.
Beim Unterpunkt „Personalisierung“ ist dann „Für eine Organisation (Arbeitgeber, Unternehmer, Verein)“ anzukreuzen. Im weiteren Verlauf ist es erforderlich, dass beim Unterpunkt „Dateneingabe“ nach Angabe des Namens des Landwirts bzw. des Betriebs als „Steuernummer der Organisation“ unbedingt die Betriebssteuernummer des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (ggfs. beim Steuerberater nachfragen) angegeben wird. Gemeint ist damit beispielsweise die Steuernummer, unter der (zumindest auch) die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zur Einkommensteuer veranlagt werden.
Wie funktioniert die Nutzung des ELSTER-Organisationszertifikats beim Zoll?
Für die Einbindung des ELSTER-Organisationszertifikats wird der Nutzer vom BuG-Portal zu ELSTER weitergeleitet. Dort muss er sein ELSTER-Organisationszertifikat auswählen und die dafür vergebene PIN eingeben.
Danach gelangt er zum Unterpunkt „Bestätigung der Datenweitergabe“. Hier ist es wichtig, dass beim Tätigkeitsbereich „Land-und Forstwirte“ voreingetragen ist. Sollte das nicht der Fall sein, sollte man sich mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen und um eine entsprechende Eintragung bitten.
Führt die Beantragung eines eigenen ELSTER-Organisationszertifikats zu Problemen, wenn ansonsten ein Steuerberater die Steuererklärungen elektronisch übermittelt?
Auf Nachfrage bei der Finanzverwaltung wurde bestätigt, dass das eigene ELSTER-Organisationszertifikat keine Auswirkungen auf das Mandatsverhältnis mit dem Steuerberater hat.
SCHRITT 2: Anlegen eines Kontos im „Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG-Portal)“
Weg zur Registrierung im BuG-Portal (Zollportal)
Dazu ist auf der Startseite unter www.zoll-portal.de zunächst die Schaltfläche unter der Rubrik „Legen Sie jetzt Ihr Konto an“ zu verwenden. Der Zoll weist darauf hin, dass Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als Geschäftskunden angesehen werden und deshalb ein Geschäftskundenkonto einrichten müssen. Dazu ist bei der Registrierung zunächst die Option "Ein neues Geschäftskundenkonto" anzukreuzen. Bei der darauf folgenden Auswahl eines Zugangsmittels ist dann das ELSTER-Zertifikat auszuwählen.
DAS IST MIR ALLES ZU KOMPLIZIERT ODER ZU AUFWÄNDIG. Wo finde ich Hilfe bei der Antragstellung?
Betriebe, die sich erfolgreich durch die Registrierung und die Einbindung des ELSTER-Zertifikats „gekämpft“ haben, können die eigentliche Antragstellung dann "wie gewohnt" durchführen.
Aber was ist, wenn man z.B. nicht die technischen Möglichkeiten hat, um das neue Online-Verfahren zu nutzen oder das Verfahren zu zeitaufwändig erscheint?
Für diese Betriebe besteht die Möglichkeit einer Vertreterbestellung, so dass auch ein Dienstleister wie z.B. der Bauernverband die elektronischen Antragstellung vornehmen kann. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte frühzeitig an die Fachberaterinnen und Fachberater der BBV-Geschäftsstellen, um einen Termin zu reservieren.
Ausführliche und weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich erhalten Sie auch auf der Internetseite des Zolls .
Artikel zur Antragstellung ab diesem Jahr auf agrarheute.com
Zum Artikel "Agrardiesel-Antrag 2024 nur noch online - so geht´s einfach" vom 12.02.2024 auf agrarheute.com