Aktuelle Infos zur "Bundesmilliarde"
Frist für Verwendungsnachweis 2021 beachten!
Nach den Förderbestimmungen ist die Einreichung des Verwendungsnachweises für das vorgenannte Förderprogramm befristet:
- Das Datum finden erfolgreiche Antragsteller in ihrem Zuwendungsbescheid unter der Nebenbestimmung „Auszahlung und Verwendungsnachweis“.
- Sofern im Bescheid die Frist 31. Oktober 2021 festgelegt ist, muss der vollständige Verwendungsnachweis im Online-Portal bei der Rentenbank eingereicht werden: https://foerderportal.rentenbank.de/kunde/login/
Die Einreichung ist spätestens jedoch bis zum 1. Dezember 2021 durchzuführen. Hier ist keine Flexibilität möglich!
Wichtiger Hinweis für Förderungen von Wirtschaftsdüngerlagerstätten (z.B. Güllelager):
Sofern im Bewilligungsbescheid Zuwendungen für 2021 und 2022 gewährt wurden, müssen diese erfolgreichen Antragsteller prüfen, ob die Aufteilung der Mittel zum Umsetzungszeitraum ihrer Maßnahme passt. Sollten diese Betriebe mehr als die für 2021 bereitgestellten Mittel bereits in 2021 verausgaben können, ist auch hierfür der Verwendungsnachweis so schnell wie möglich bei der LR einzureichen.
Sollten bei den betreffenden Betrieben die für 2021 bereitgestellten Mittel nicht mehr in diesem Jahr ausgeschöpft werden können, gibt es auch hier die Möglichkeit, die Übertragung der Mittel in das Jahr 2022 zu beantragen. Die Aufteilung der Mittel auf die Jahre 2021 und 2022 sind dem jeweiligen Bewilligungsbescheid zu entnehmen.
Eine Anleitung zum Erfassen von Verwendungsnachweisen stellt die Landwirtschaftliche Rentenbank in nachfolgender PDF-Datei zur Verfügung.