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Allgemeinverfügung zum Walzverbot
Walzen bis 01.04. erlaubt
08.03.2024 | Hier erfahren Sie alles zum Walzverbot
Grünlandflächen dürfen ausnahmsweise bis einschließlich 1. April (statt bis 15. März) gewalzt werden. Grund sind die weiterhin andauernden hohen Bodenfeuchten, die eine Verschiebung der Walzfrist erforderlich machen. Von der Regelung ausgenommen sind Wiesenbrütergebiete – hier gilt das Walzverbot bereits ab 15. März. Die Ausnahmeregelung für Grünlandflächen erfolgt per Allgemeinverfügung der Regierung von Niederbayern, die über ein Sonderamtsblatt am 14. März bekanntgegeben wird.
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