Ausgleichszulage
© BBV

Ausgleichszulage – jetzt Widerspruch einlegen

Widerspruch gegen Bescheid

21.04.2020 | Durch das neue Bezahlmodell in der Ausgleichszulage wurden viele Bauernfamilien im bisherigen benachteiligtes Gebiet deutlich schlechter gestellt. Gegen die in den letzten Tagen versandten Bescheide kann innerhalb vier Wochen Widerspruch erhoben werden.

Zugangsbeschränkung

Dieser Inhalt steht exklusiv BBV-Mitgliedern zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich an oder werden Sie Mitglied um ihn zu lesen.

oder