Einladung: Regionalkonferenzen zum Volksbegehren
Staatsministerin Michaela Kaniber stellt sich den Fragen der Landwirte
Die bayerische Staatsregierung hat sich nach einem Abwägungsprozess für die Annahme des Volksbegehrens entschieden. In einem Begleitgesetz, das weder mit dem BBV noch dem Landwirtschaftsministerium oder dem Umweltministerium abgestimmt wurde, soll zudem versucht werden, viele Härten, die das Volksbegehren enthielt, zu vermeiden und gangbare Wege für die Praxis zu finden.
Frau Staatsministerin Michaela Kaniber will den oberbayerischen Landwirten die Gesetze zum Volksbegehren vorstellen, die Hintergründe erläutern und anschließend Rede und Antwort stehen.
Es finden eine Reihe von Regionalkonferenzen statt.
Die Veranstaltung für Niederbayern am:
Dienstag, 28. Mai 2019, 19:30 Uhr in Schwarzenfeld (Landkreis Schwandorf)
Restaurant Miesberg
Klosterstraße 4, 92521 Schwarzenfeld
und/oder
Mittwoch, 29. Mai, 19:00 Uhr in Straubing
im Magnobonus-Markmiller-Saal
Äußere Passauer Str. 60, 94315 Straubing
Das Vorgehen während und nach dem Volksbegehren war für die Landwirtschaft eine schwierige Zeit. Trotz der Anfeindungen hat man sich von Seiten des Berufsstandes dazu entschlossen, zum Wohle der Landwirtschaft am runden Tisch mitzuarbeiten und nach gangbaren Lösungen zu suchen. Dass diese Ansätze des Rundes Tisches bei der Ausarbeitung des Begleitgesetzes nicht berücksichtigt wurden und sogar noch über die Forderungen des Volksbegehrens hinausgegangen wurde, ist für die Landwirtschaft nicht nachvollziehbar. Deshalb fordert der Bayerische Bauernverband hier vehement Änderungen für eine praktikable Umsetzung, ohne Bürokratiemonster zu erschaffen und die Landwirtschaft vor pauschalen Verboten zu schützen.
Wir bitten an der Versammlung teilzunehmen, bringen Sie sich ein!