Geflügelpest
Informationsmaterial für Hobby-Geflügelhalter
In der Allgemeinverfügung ist geregelt, dass nun auch kleinere Geflügelhaltungen und Hobbyhaltungen verstärkt Biosicherheitsmaßnahmen einhalten müssen, ein allgemeines Aufstallungsgebot für Geflügel ist in unserem Landkreis noch nicht angezeigt. Die Veröffentlichung im Amtsblatt (2021-02-01 Nr. 5) finden Sie im Link.
Um bayernweit einheitliche Regeln zu gewährleisten, wurden gleich lautende Allgemeinverfügungen auch von allen anderen bayerischen Landkreisen veröffentlicht. Mittlerweile kommt die Geflügelgrippe in allen Staaten der EU vor, in Bayern sind mittlerweile vier Landkreise von HPAI bei Wildvögeln betroffen. Leider gibt es seit dem Wochenende auch einen bayerischen Landkreis, in welchem eine Hausgeflügelhaltung betroffen ist. Dabei handelt es sich um einen kleinen Bestand mit weniger als 20 Hühnern. Die betroffenen Tiere sind teils bereits verendet bzw. ein Teil musste getötet werden. Neben diesen massiven Auswirkungen für den betroffenen Betrieb, bedeutet ein Fall von Geflügelgrippe bei Hausgeflügel große Auswirkungen und Einschränkungen auch für andere Betriebe im Sperrgebiet.
Broschüren zu den erweiterten Biosicherheitmaßnahmen auch für kleine Geflügelhaltungen bzw. Hobby-Geflügelhaltungen stehen öffentlich unter
https://www.bestellen.bayern.de/shoplink/lgl_vet_00001.htm (LGL-Informationsbroschüre für Hobby-Geflügelhaltungen) und
https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00000891/Merkblatt-AI_2016-11-25.pdf (FLI-Merkblatt Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen) zum kostenfreien Download bereit.
Bitte helfen Sie alle mit, eine weitere Verbreitung dieser Tierseuche zu verhindern und schützen Sie Ihre Bestände durch die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen.
Bei Fragen können Sie sich gerne auch an das Veterinäramt in Freyung-Grafenau wenden.
09551 57380
tanja.degner@landkreis-frg.de