Titelbild Bio Triticale
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Info für Biobetriebe

Neue Vorgabe ab 2022

15.12.2021 | Biobetriebe brauchen schriftliches Vorsorgekonzept

Laut neuem Bio-Recht müssen Bio-Betriebe ab 2022 eine betriebliche Risikobewertung vornehmen, kritische Kontrollpunkte ermitteln und diese mit ihrer Kontrollstelle absprechen.

Siehe hier - Praxisleitfaden von FIBL: https://orgprints.org/id/eprint/42876/7/FiBL_BioKKP_Leitfaden_Landwirtschaft_2021.pdf

Betriebe müssen demnach diese Risikoanalyse bei Kontrollen ab dem 1.1.22 bereithalten.

Die neue EU-Öko-Verordnung, die für die Bio-Betriebe ab 1.1.22 gilt, bringt eine neue Verpflichtung: Um den Eintrag nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe zu vermeiden, muss jeder Betrieb ein schriftliches Vorsorgekonzept erstellen. Hierfür muss er eine betriebliche Risikobewertung vornehmen, biokritische Kon-trollpunkte ermitteln und Vorsorgemaßnahmen festlegen. Dieses Konzept ist ab 2022 Teil der Bio-Zertifizierung und wird bei der Bio-Kontrolle geprüft.
Beispiel: Ein Bio-Betrieb lässt seinen Bio-Mais von einem konventionell wirtschaftenden Nachbarn mit dessen Technik legen. Biokritischer Kontrollpunkt ist somit, dass das Bio-Saatgut mit für Bio nichtzugelassenen Beizmitteln in Berührung kommt und dass Rest-mengen von konventionellem Saatgut ausgesät werden. Deshalb legt der Bio-Landwirt als Vorsorgemaßnahme fest, dass der Nachbar vor der Aussaat die Sämaschine gründlich reinigt und dass er dies selbst mittels Sichtkontrolle prüft.
Für das Vorsorgekonzept ist bisher keine bestimmte Form vorgeschrieben.

Im Link finden Sie einen Praxisleitfaden dazu. Dort finden eilige Leser ab Seite 29 eine Kurzfassung und ab Seite 32 eine Arbeitshilfe für landwirtschaftliche Unternehmen, in der beispielhaft bio-kritische Kontrollpunkte und Vorsorgemaß-nahmen aufgeführt sind. Natürlich kann ein solcher Leitfaden nicht alle einzelbetrieblichen Besonderheiten berücksichtigen. Dies muss der jeweilige Betrieb gesondert ergänzen. Jedoch dürfte der Leitfaden bereits einen großen Teil der Fallgestaltungen abdecken.
Letztlich ist das schriftliche Vorsorgekonzept kein Hexenwerk. Gedanklich beschäftigt sich bestimmt jeder Betrieb mit kritischen Punkten und Vorsorgemaßnahmen. Nun gilt es, diese aufs Papier zu bringen, damit sie bei Kontrollen vorgewiesen wer-den können.

Das Vorsorgekonzept muss auch auf dem Laufenden gehalten werden, das heißt, Änderungen sind einzuarbeiten.

Online Veranstaltung mit weiteren Infos

Gerne vormerken:

Der BBV veranstaltet am Di., 25.1.22, 19 h, einen Online-Infoabend zur Risikovorsorge. Link zur Anmeldung folgt im Januar.