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Schwanzkupieren bei Schweinen
Fachstelle erklärt verpflichtende Anforderungen am 04. August 2021
26.07.2021 | Aufgrund des Nationalen Aktionsplans Kupierverzicht ergeben sich in diesem Jahr neue Anforderungen an das Halten kupierter Schweine!
Die neue (dritte) Tierhaltererklärung incl. der Risikoanalyse muss wie bisher in jedem Betrieb vorliegen, der kupierte Schweine hält.
Neu: Je nach Einstufung müssen Betriebsleiter in diesem Jahr einen Maßnahmenplan erarbeiten, um die Unerlässlichkeit des Eingriffs darzulegen. Zu diesem Thema bietet der BBV zusammen mit der bayerischen Fachstelle Kupierverzicht des LGL eine kostenfreie Online-Veranstaltung an. Diese ist ausschließlich für Mitglieder des BBV.
Die Veranstaltung findet statt am Mittwoch, den 04. August 2021, von 09.30 bis 11.00 Uhr. Anmeldung bitte bis zum 03. August 2021.
Eine Anmeldung ist unter folgenden Link möglich:
https://www.bildung-beratung-bayern.de/?tid=908622