Walzfristverlängerung für Grünlandflächen außerhalb von Wiesenbrütergebieten
Fristverlängerung bis 1. April 2023
13.03.2023 | Die Walzfrist für Grünlandflächen in Wiesenbrütergebieten endet am 15. März 2023. Außerhalb von Wiesenbrütergebieten wird die Walzfrist in einigen Landkreisen aufgrund der aktuellen Witterungsentwicklung bis 1. April 2023 verlängert.
Für den Regierungsbezirk Niederbayern wurde der Verbotszeitpunkt für das Walzen von Grünlandflächen, die außerhalb von Wiesenbrütergebieten liegen, für folgende Landkreise auf 1. April 2023 verschoben:
Deggendorf (nördlich der Donau)
Deggendorf (südlich der Donau)
Dingolfing-Landau
Freyung-Grafenau
Kelheim
Landkreis Landshut einschließlich der Stadt Landshut
Landkreis Passau einschließlich der Stadt Passau (nördlich der Donau)
Landkreis Passau einschließlich der Stadt Passau (südlich der Donau)
Landkreis Straubing-Bogen einschließlich der Stadt Straubing (nördlich der Donau)
Landkreis Straubing-Bogen einschließlich der Stadt Straubing (südlich der Donau)
Regen
Rottal-Inn
Auf der Homepage der LfL Bayern können Sie unter folgendem Link die genaueren Informationen nachlesen: