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Was Sie zur Beantragung der Dürrehilfe wissen müssen...
Zusatzinformation zum Rundschreiben
08.10.2018 | Seit 1. Oktober können von der Trockenheit besonders hart betroffene Futterbaubetriebe mit Raufutterfressern einen Antrag auf Zahlungen aus dem "Hilfsprogramm Grundfutterzukauf Dürre 2018" für den zwingend erforderlichen Futterzukauf an den Landwirtschaftsämtern stellen.
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