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Walzverbot wird verschoben
Verschiebung des Walzverbots
14.03.2025 | Walzen bis 01. April 2025 gestattet
Die Regierung von Oberbayern wird zum 15.03.2025 durch Allgemeinverfügung den Beginn des Walzverbots in Oberbayern verschieben. Mit Ausnahme ausgewiesener Wiesenbrütergebiete ist das Walzen im Regierungsbezirk demnach noch bis einschließlich 1. April 2025 gestattet. Für die ausgenommenen Gebiete gilt weiterhin ein Walzverbot nach dem 15. März.