Blauzungenkrankheit
Fürth ist Sperrgebiet
Nach einem Ausbruch der Blauzungenkrankheit im baden-württembergischen Rems-Murr-Kreis liegt nun auch der Landkreis Fürth im Sperrgebiet.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigenpflichtige Viruserkrankung der Wiederkäuer, an der in der Regel Schafe, Rinder und Ziegen ernsthaft erkranken und verenden können. Sie wird von einer Stechmücke übertragen. Für entsprechende Tierhaltungen im Sperrgebiet gelten ab sofort Beschränkungen für das Verbringen von Tieren.
Für Menschen, Hunde und Katzen ist die Krankheit ungefährlich. Auch Fleisch und Milchprodukte sind gefahrlos zum Verzehr geeignet. Sofern Tiere dieser Art noch nicht registriert sind, müssen Halter sie umgehend beim
Staatlichen Veterinäramt, Im Pinderpark 4, 90513 Zirndorf, Telefon: 0911/9773-1901,
melden. Erste Anzeichen einer Blauzungeninfektion müssen Tierhalter ebenfalls mitteilen. Generell ist der Transport von Tieren aus dem Sperrgebiet in restriktionsfreie Gebiete verboten und nur in Ausnahmefällen möglich.
BBV-Geschäftsstellen
Fürth
90411 Nürnberg
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch
von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag
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Termine nur nach telefonischer Vereinbarung
Nürnberger Land
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