Blauzungenkrankheit: Bauernverband kritisiert kurzfristige Verschärfung der Verbringungsregeln
Restriktionsgebiete in Mittelfranken - aber weiterhin kein Auftreten in Bayern
Das Bayerische Umweltministerium informierte am 7. Mai bei einem runden Tisch in München zur Blauzungenkrankheit, dass die Regeln zum Verbringen von Rindern aus Restriktionszonen ab dem 18. Mai erheblich verschärft werden.
So wird das Verbringen von Rindern aus Restriktionszonen nur noch mit gültigem Impfstatus möglich sein. Bund und Länder haben dies am 6. Mai beschlossen. Bis 17. Mai ist es somit noch möglich, ungeimpfte Zucht- oder Nutztiere nach einer negativen Blutuntersuchung sowie einer Repellentbehandlung (Insektenabwehr) in freie Gebiete zu verbringen.
Der Bayerische Bauernverband (BBV) kritisiert diese Verschärfung massiv, vor allem deren sehr kurzfristige Umsetzung. Ottmar Braun, BBV Geschäftsführer des Bezirksverbandes Mittelfranken, betont: „Unsere rinderhaltenden Mitgliedsbetriebe und der Bauernverband verstehen nicht, warum die bis zum 30. Juni in Bayern gültigen Verbringungsregeln jetzt von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe aufgekündigt wurden.
Auslöser dieser Entscheidung war wohl eine neue Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts, die jedoch keine neuen Erkenntnisse enthält. Das bedeutet für unsere Rinderhalter Riesenprobleme und verschärft die ohnehin schon sehr angespannte Situation in den betroffenen Gebieten.
Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Impfstoffverfügbarkeit nach wie vor nur zögerlich verbessert.“ Weiterhin gibt es in Bayern bisher keinen Nachweis der Blauzunge (Stand 8. Mai 2019).
Das Virus ist für den Menschen nicht gefährlich.
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