Brachen im Landkreis Fürth wegen Trockenheit zur Futternutzung freigegeben
Freigabe gilt ab 1. Juli 2018
Nun hat Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber in einigen besonders von der Trockenheit oder Hagelschäden betroffenen Landkreisen, darunter Fürth, ab dem 1.7.2018 Brachen zur Futternutzung und Beweidung freigegeben. Darunter fallen Greening- und glöZ-Brachen. Der Aufwuchs darf auch als Futter im Rahmen der Nachbarschaftshilfe an Dritte weitergegeben werden. Wenn für die betreffenden Flächen zusätzlich Agrarumweltmaßnahmen (KULAP oder VNP) beantragt wurden, muss die Futternutzung vorab mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth abgestimmt werden.
Darüber hinaus könnten Landwirte auch jetzt noch in Abstimmung mit dem AELF beantragte ÖVF sanktionslos ändern, indem sie beispielsweise eine ÖVF-Brache wieder in die Nutzung nehmen und als Ersatz bis spätestens 1.10.2018 ÖVF-Zwischenfrüchte anbauen. Auch können Betriebe auf der BBV-Homepage in der Futterbörse Verkaufsangebote einsehen und Kaufgesuche einstellen (siehe https://www.bayerischerbauernverband.de/futterboerse).
BBV-Geschäftsstellen
Fürth
90411 Nürnberg
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch
von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag
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Termine nur nach telefonischer Vereinbarung
Nürnberger Land
90411 Nürnberg
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Erlangen-Höchstadt
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Nürnberg
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