Finanzielle Förderung beim Kauf von Präventionsprodukten
Förderung durch die SVLFG
Auch im Jahr 2018 stellt die SVLFG 200.000,-- Euro als Zuschuss zur Anschaffung unfallverhütender und gesunderhaltender Produkte wie beispielsweise Kamera-Monitor-Systemen, aktivem Kapselgehörschutz mit Funk und anderen Produkten den Mitgliedsbetrieben zur Verfügung.
Ziel der SVLFG ist es, die bei der LBG versicherten Unternehmer mit der Fördermaßnahme zu motivieren, stärker in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in ihrem Betrieb zu investieren.
Ab dem 18.06.2018 werden auf der Homepage der SVLFG (www.svlfg.de) die notwendigen Antragsformulare, Hintergrundinformationen sowie Kontaktdaten freigeschalten, so dass die Versicherten entsprechende Anträge stellen können. Eine vorherige Antragstellung ist nicht möglich. Wichtig ist, dass nur solche Produkte förderfähig sind, welche den vorgegebenen Spezifikationen entsprechen und dass die Produkte erst nach der Antragstellung bzw. Bewilligung gekauft werden.
Da das Budget begrenzt ist, gilt das sog. Windhundprinzip, d.h. es können nur diejenigen Anträge berücksichtigt werden, welche bis zur Ausschöpfung des Budgets bei der SVLFG eingegangen sind. Nach Eingang der Rechnungskopie und Mitteilung der Bankverbindung erstattet die SVLFG den jeweiligen Zuschuß an den versicherten Betrieb. Weitergehende Informationen sind auch in der kommenden Ausgabe der LSV-Kompakt zu entnehmen.
Aktuell in 2018 sind voraussichtlich folgende Produkte förderfähig:
- Kamera-Monitor-System
- Radwechselwagen
- Fällkeil (hydraulisch, mechanisch, mit Gebrauchswertprüfung)
- Antiermüdungsmatte
- Aktiver Gehörschutz mit Funk
- Tierfixiereinrichtung
- Trennschleifer mit Absaugung
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