Kampagne BBV Strom-Rahmenvertrag in Vorbereitung
Vorsicht Trickbetrug
Mitglieder, die in den Lieferjahren 2018/2019 bereits den Strom über den BBV Strom-Rahmenvertrag bezogen haben, aber in der 1. Kampagne für 2020/2021 im März 2019 noch nicht unterschrieben haben, werden erneut automatisch bei der 2. Kampagne angeschrieben. So bekommen Sie nochmal die Möglichkeit, sich den vergünstigten BBV Strom für 2000/2021 zu sichern.
Die Interessenten am Strom Rahmenvertrag, die uns gemeldet wurden, werden ebenfalls automatisch angeschrieben.
Im Zuge der Vorbereitung zur 2. Kampagne werden immer wieder Anrufe von meist unbekannten Stromanbietern festgestellt, die mit vermeintlich günstigeren Strompreisen locken. Bei diesen Anrufen werden direkt am Telefon wichtige Daten, wie Zählernummer, Zählerstand, etc. abgefragt und es wird versucht, die Stromkunden zum Abschluss eines neuen Tarifes zu drängen.
Wenn Sie von unbekannten Stromanbietern angerufen werden, sollten keinesfalls Daten per Telefon weitergegeben werden. Außerdem sollte man sich nicht zu einem Abschluss eines Stromtarifes drängen lassen.
Sollten Fragen zu beiden Punkten bestehen, wenden Sie sich bitte an die BBV Geschäftsstelle Nürnberg (Tel. Nr. 0911 9558880) oder an die BBV Hauptgeschäftsstelle Mittelfranken (Tel. Nr. 0981 970700).
BBV-Geschäftsstellen
Fürth
90411 Nürnberg
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch
von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag
von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung
Nürnberger Land
90411 Nürnberg
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch
von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag
von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung
Erlangen-Höchstadt
90411 Nürnberg
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch
von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag
von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung
Nürnberg
90411 Nürnberg
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch
von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag
von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung