© BBV-Iris Schröder
KULAP – „Gewässer- und Erosionsschutzstreifen“ (B34)
Erhöhung der Mindestbreite wegen neuer Düngeverordnung
24.04.2018 | Das Landwirtschaftsministerium sieht nach Rückkoppelung mit der EU-Kommission keine Mög-lichkeit, von Eingriffen in bestehende Verträge abzusehen.
Zugangsbeschränkung
Dieser Inhalt steht exklusiv BBV-Mitgliedern zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich an oder werden Sie Mitglied um ihn zu lesen.