Pflanzenschutz-Sachkundenachweis
Neue Termine für den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis im Herbst 2018 festgelegt.
Für die meisten Sachkundigen im Pflanzenschutz begann 2016 der neue Dreijahreszeitraum in dem wieder eine Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz besucht und nachgewiesen werden muss. Der Zeitraum endet am 31.12.2018. Wer an der Fortbildung noch nicht teilgenommen hat, kann dies an den folgenden Terminen:
Samstag, 20.10.2018, von 09:30 bis 13:30 Uhr, Gasthaus "Friedenseiche", Nürnberger Str. 15, 90556 Cadolzburg
Samstag, 27.10.2018, von 09:30 bis 13:30 Uhr, Landgasthof "Krone", Talblick 5 a, 91056 Erlangen-Hüttendorf
Samstag, 24.11.2018, von 09:30 bis 13:30 Uhr, Gasthaus "Zur Sonne", Mühlgasse 10, 91475 Lonnerstadt
Folgende Themen erwarten Sie bei den neuen Fortbildungen:
Rechtsgrundlagen
Hintergründe – Konkrete Vorgaben – Aktuelle Themen:
Durchblick im Paragraphendschungel erhalten!
Risikomanagement
Anwenderschutz – Anrainerschutz – Lebensmittelsicherheit – Umwelt- und Naturschutz:
Risiken beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln richtig einschätzen, Hinweise für die Praxis!
Gerätetechnik und Ausbringung
Anforderungen an Technik – Technische Lösungen für Herausforderungen im Pflanzenschutz: Über den aktuellen Stand der Technik Bescheid wissen!
Integrierter Pflanzenschutz
Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes – Aktuelle und regionale Beispiele:
Methoden des Integrierten Pflanzenschutzes in der Praxis einsetzen!
Wir müssen überprüfen, wer an der Veranstaltung teilnimmt, bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und Sachkundenachweis unbedingt zur Fortbildung mit.
Sie erhalten für die Teilnahme an der Fortbildung einen Nachweis, der im Anschluss per Post mit der
Rechnung zugesandt wird.
Kosten Teilnahme und Erstellung des Fortbildungsnachweises:
Die Kursgebühr für die Teilnahme inklusive der Erstellung und Archivierung des Nachweises der Fortbildung beträgt 33,30 € je Teilnehmer. Der Betrag ist von der Umsatzsteuer befreit. Sie können die Kursgebühr nach Erhalt der Rechnung per Überweisung oder per Lastschriftermächtigung begleichen.
Sollten Sie verhindert sein, so können Sie sich bis zu 3 Tagen vor der Veranstaltung abmelden.
Bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme müssen wir 50% dieses Betrages berechnen.