Sachkundenachweis Pflanzenschutz
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Pflanzenschutzsachkunde-Schulungen

Neue Termine für Herbst/Winter 2024

Jede Person, die Pflanzenschutzmittel für den professionellen Einsatz erwerben und ausbringen will, braucht einen Sachkundenachweis in Form einer Scheckkarte.
Darüber hinaus muss laut gesetzlicher Vorschrift alle 3 Jahre eine Fortbildungsmaßnahme in der Pflanzenschutz-Sachkunde besucht werden. Überprüfen Sie rechtzeitig, wann Ihr Dreijahreszeitraum ausläuft und Sie die Fortbildung besuchen müssen.

Wer braucht den Sachkundenachweis?

Personen, die

  • beruflich Pflanzenschutzmittel (chemisch / biologisch) anwenden
  • über den Pflanzenschutz beraten (chemisch / biologisch)
  • andere anleiten oder beaufsichtigen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen einer Ausbildung oder einer Hilfstätigkeit anwenden
  • Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen oder auch über das Internet in Verkehr bringen

 

Inhalte der Fortbildung

Rechtsgrundlagen:

  • Hintergründe
  • Kontrollen im Pflanzenschutz
  • Konkrete Vorgaben
  • Aktuelle Themen: Änderungen der Pflanzenschutzanwendungsverordnung

Anwenderschutz:

  • Notwendigkeit von persönlichen Schutzmaßnahmen erkennen
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • TOP-Modell (Risikomanagement)

Umgang mit Pflanzenschutzmittel:

  • Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach den gesetzlichen Bestimmungen, z. B. Gebrauchsanweisung, Aufzeichnungspflicht und Entsorgung

Integrierter Pflanzenschutz:

  • Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes
  • Aktuelle und regionale Beispiele
  • Methoden des integrierten Pflanzenschutzes in der Praxis einsetzen

 

Kosten

35,00 € je Teilnehmer

Kursgebühr, inkl. Erstellung und Archivierung des Nachweises der Fortbildung
Der Betrag ist von der Umsatzsteuer befreit.

 

Termine Herbst/Wínter 2024

Kurs-Nr.              Datum                                         Uhrzeit                Veranstaltungsort

510-16               Donnerstag, 24.10.2024      18.00 Uhr            ONLINE-Schulung

506-45                Dienstag, 19.11.2024                9:00 Uhr           Gaststätte Schmotzer, Dorfstr. 19, 90617 Puschendorf

509-35                Donnerstag, 28.11.2024          9.00 Uhr            GH Hupfer, Hauptstr. 22, 91238 Offenhausen

 

Bitte beachten Sie:

Eine schriftliche Anmeldung mit anhängendem Anmeldeformular ist zwingend erforderlich.

Bitte halten Sie bei den Präsensveranstaltungen Ihren Pflanzenschutz-Sachkundeausweis im Scheckkartenformat wegen der Registriernummer  (z.B. BY-37-7395226-3 ) für die Fortbildung bereit.

Bei den Online-Anmeldungen muss jede Anmeldung vom Teilnehmer selbst eigenhändig unterschrieben sein. Sie erhalten am Tag vor der Veranstaltung den Zugangslink per Mail.

 

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Anmeldeformular PSSK BBV Geschäftsstelle Nürnberg

Bestimmung Fortbildungszeitraum