Besuch von Stephan Thomae MdL in der Geschäftsstelle Günzburg
BBV Kreisverbände Günzburg und Neu-Ulm
Dabei ging es um die von der Bundesregierung vorgeschlagen Maßnahmen um den Bundeshaushalt zu entlasten.
Kreis- und Bezirksbäuerin Christiane Ade eröffnete das Treffen und begrüßte es sehr, dass Stephan Thomae sich den Fragen der Bäuerinnen und Bauern stellt. Schließlich ist er ein Mitglied einer Partei die derzeit Regierungsverantwortung trägt.
Die geplanten Maßnahmen wie Streichung der Rückerstattung der sog. Agrardieselvergütung, bei der ein Teil der bereits gezahlten Energiesteuer zurückerstattet wird und die Streichung der Befreiung von Kraftfahrzeugsteuer für die Land- und Forstwirtschaft belasten alle Betriebe massiv. Ebenso prangerte Ade die oft zu ausufernde Bürokratie in der Land- und Forstwirtschaft an.
Stephan Thomae erläuterte die aktuelle Situation der Bundesregierung: "Die Bundesregierung muss sparen und jedes Resort muss seinen Beitrag leisten".
Nach dieser Aussage entwickelte sich eine konstruktive Diskussion, bei der die verschiedenen Argumente ausgetauscht wurden.
Von Seiten der Landwirtschaft ist die vorgeschlagene Kürzung nicht gerechtfertigt.
Gründe dafür sind:
Landwirte setzen Diesel ein zur Erzeugung regionaler und hochwertiger Lebensmittel für 82 Millionen deutsche Bürgerinnen und Bürger.
Diesel:
- Die Steuererstattung beim Agrardiesel entlastet Landwirte bei den Kosten in der Lebensmittelerzeugung.
- Erhebliche Kosten- und Wettbewerbsunterschiede in der EU; die Belastung für deutsche Landwirte liegt bisher im Mittelfeld und das muss so für wirtschaftliche Perspektiven bleiben.
- Agrardiesel-Erstattung ist für Wettbewerbsfähigkeit notwendig.
KFZ Steuer:
- Der Kfz-Steuer unterliegt das Halten von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen (vgl. § 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz, KraftStG). Land- und Forstwirte setzen ihre Fahrzeuge aber hauptsächlich im betrieblichen Bereich und nicht im öffentlichen Straßenverkehr ein.
- Hinzu kommt, dass die Kfz-Steuer regelmäßig zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur verwendet wird. Da die Land- und Forstwirtschaft die öffentliche Infrastruktur nur in beschränktem Ausmaß nutzt, ist die Befreiung auch aus diesem Gesichtspunkt gerechtfertigt.
- Die Befreiung dient auch der Allgemeinheit, denn die steuerbefreiten Fahrzeuge können u. a. auch im Auftrag von Gemeinden z. B. für den Winterdienst eingesetzt werden. Ein steuerfreier Einsatz ist insbesondere aber auch möglich auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen, für nicht gewerbsmäßig durchgeführte Altmaterialsammlungen oder auch für die Tätigkeit der Feldgeschworenen.
Für diese Tätigkeiten werden häufig auch Fahrzeuge des Betriebs eingesetzt, die ansonsten nur noch selten genutzt werden. Sollte für diese künftig die Kfz-Steuer zu entrichten sein, so werden sich viele Betriebe überlegen, gerade diese Fahrzeuge abzugeben.
Ebenfalls kritisiert wurde, dass sich durch die Erhöhung der Co² Besteuerung der Diesel für alle also auch für die Landwirtschaft ab 01.01.2024 verteuern wird. Alternative Antriebsvarianten für landwirtschaftliche Maschinen gibt es aber noch nicht. Hier fehlt es am Weitblick der Bundesregierung und einer zielgerichteten Förderung.
Thomae nimmt die Anliegen der Bäuerinnen und Bauern mit nach Berlin und wird sich für konstruktive Lösungen einsetzen.