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Kündigungsfristen
Aktuelle Kündigungsfristen für Mitgliedschaften im BBV
Bitte beachten Sie unsere Fristen
Seit 01.01.2017 gelten die geänderten Kündigungsfristen für Mitgliedschaften im Bayerischen Bauernverband:
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Schluss des Kalenderjahres erfolgen. Mitgliedschaften die nach dem 30.06. des aktuellen Jahres gekündigt werden, enden somit erst zum Jahresende des darauffolgenden Jahres.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Zugangs der Kündigung ist dabei der Eingang bei der örtlich zuständigen Geschäftsstelle des Verbandes.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen Ihre BBV-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.