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"Biotopkartierung - Widerspruchsfrist" => Einspruchsfrist bayernweit trifft nicht zu

Einspruchsfrist 06. Mai 2019 nicht korrekt

06.05.2019 | Am Wochenende gingen über die sozialen Medien und per Mail Meldungen um, dass zu den Ergebnissen zurückliegender Biotopkartierungen bayernweit bis zum 6. Mai 2019 eine Einspruchsfrist bestünde. Das trifft nicht zu!

Das bayerische Umweltministerium und das Landesamt für Umweltschutz haben uns auf Nachfrage gegenüber folgende Fakten ausgesagt:

 

  • Es gibt keine Einspruchsfrist zur Biotopkartierung in Bayern.
    Der hier kursierende Termin 6. Mai 2019 ist gegenstandslos.

     
  • Wie bei den Ergebnissen von zurückliegenden Biotopkartierungen üblich, kann ein Grundeigentümer bei unzutreffenden Feststellungen oder bei offenen Fragen zu lokal durchgeführten, zurückliegenden Biotopkartierungen sich an seine zuständige Untere Naturschutzbehörde wenden, um dies abzuklären.
     
  • Sachlich gibt es hier auch kein rechtliches Verfahren mit Widerspruch.