Die Novelle der Düngeverordnung ist veröffentlicht
Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen
Lediglich für die Abgrenzung der Roten, Weißen und Grünen Gebiete sowie das Inkrafttreten der zusätzlichen Auflagen in den Roten Gebiete haben die Länder am 27.03.2020 eine Übergangsfrist bis Ende Dezember 2020 beschlossen.
Zu Recht bezeichnet Kreisobmann Klaus Merkel die Entscheidung zur Düngeverordnung als Skandal.
Fach- und Sachargumente wurden genauso ignoriert wie Demonstrationen und intensive Gespräche mit Politikern aller Ebenen.
Der Verband setzt sich weiter für die Belange unserer Landwirte bei der Umsetzung der neuen Düngeverordnung ein. Entscheidend ist eine vernünftige Neueinteilung der Gebiete (rot, weiß, grün). Deshalb nehmen wir Einfluss auf die neu zu erstellende Bundesverwaltungsvorschrift und die anschließende bayerische Umsetzung in der AVDüV und Allgemeinverfügung. Hierzu haben sich die fränkischen Präsidenten an die Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber und Umweltminister Thorsten Glauber gewandt. Sie fordern insbesondere eine Sonderregelung für Trockengebiete um der fränkischen Situation mit geringen Sickerwassermengen und dadurch geringer Verdünnung besser gerecht zu werden.
Der BBV prüft rechtliche Schritte gegen die Düngeverordnung an sich und die Einteilung der Gebiete. Zu den Klagemöglichkeiten wird zu gegebener Zeit gesondert informiert.
Selbstverständlich stehen Ihnen die Geschäftsstellen des Bayerischen Bauernverbandes bei Fragen zur Verfügung und unterstützen Sie wie gewohnt bei der Umsetzung der Vorgaben. Die wichtigsten Änderungen und einfache Möglichkeiten für die ab sofort geltenden Aufzeichnungspflichten der Düngung finden Sie auf der Internetseite des Verbandes: https://www.bayerischerbauernverband.de/Duengeverordnung2020