Digitalisierung
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Dank dem intensivem Einsatz des BBV finden auch die Belange der Menschen im ländlichen Raum in den Digitalisierungsprogrammen der Staatsregierung ihren Platz

Digitalbonus - Agrar

Jetzt beantragen!

25.10.2018 | Der Bauernverband hat sich im Vorfeld nachdrücklich für die Auflage eines derartigen Programms eingesetzt, wie es zum Beispiel für Handwerker bereits etwas früher als Digitalbonus gab.

Ab sofort können Landwirte, Winzer und gartenbauliche Betriebe im Freistaat den Digitalbonus Agrar in Höhe von 500 Euro beantragen.
Darauf hat Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber in München hingewiesen. Den Zuschuss gibt es für die Ausstattung mit agrarspezifischer Fachsoftware – beispielsweise zur Optimierung von Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen, zur Verbesserung des Herdenmanagements, für den sogenannten „Klimacomputer“ im Unterglasbau und das „elektronische Kellerbuch“ im Weinbau. „Der Digitalbonus soll unseren Familienbetrieben den Umstieg auf moderne Technologien erleichtern“, sagte Kaniber. Das sei ein Beitrag zur Optimierung des Betriebs-, Umwelt- und Tiermanagements und damit zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.

Förderfähig sind Investitionen ab 1.250 Euro netto. Die Softwareprodukte müssen Mindestanforderungen erfüllen, die von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft beziehungsweise der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau festgelegt wurden. Anträge können ab sofort online über das integrierte Bayerische Landwirtschaftliche Informations-System (iBALIS) unter www.stmelf.bayern.de/ibalis eingereicht werden. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kann die gewünschte Fachsoftware beschafft werden. Nähere Informationen gibt es im Förderwegweiser unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser. Dort findet sich auch eine fortlaufend aktualisierte Produktliste. Der Digitalbonus Agrar ist Teil des Bayerischen Sonderprogramms Landwirtschaft Digital (BaySL-Digital). Noch im Herbst sollen weitere Programmteile für die Antragstellung geöffnet werden.
Vielleicht ist was für Sie dabei.
Hintergrundinformation, Richtlinien und Online-Antrag unter:
http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/200529/index.php