2020-05-11 Wildgänseschaden
© BBV Heberlein
Gänsefraßschäden auf einem Getreideacker bei Hallstadt

Forderung nach finanziellem Ausgleich für Wildgänseschäden

Antrag der Fränkischen BBV Präsidenten abgelehnt

03.06.2020 | Das Gänseprojekt am Main und am Altmühlsee wird zwar von der LFL, auch auf Wunsch geschädigter Landwirte fortgeführt, der Antrag auf leichteren und weiteren finanziellen Ausgleich wurde aber von der Bayerischen Staatsregierung mit Schreiben vom 28. April 2020 abgelehnt.

Die von 2014 bis 2018 geltende Entschädigungsregelung, die nur wenigen Landwirten wegen der Mindestschadenssumme von 2500 € zu Gute kam, sei ausgelaufen und der oberste Bayerische Rechnungshof ließe eine Verlängerung nicht zu. Kanada-, Grau- und Nilgans gehören zu den jagdbaren Wildarten und im Gegensatz zu Wolf, Biber und Luchs hätten die Revierinhaber genügend Möglichkeiten mit der Jagd den Bestand zu reduzieren.  Für eine Verstetigung der Schadensausgleichszahlungen gebe es derzeit keine Rechtsgrundlage. Stark gefährdete Betriebe könnten das Schadensrisiko durch Aufnahme in eine Mehrgefahrenversicherung selbst reduzieren.