Sperrfrist zur Gülleausbringung verschoben
Sperrfristverschiebung auf "roten Flächen"
Sperrfrist in Unterfranken verschoben
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg erlässt folgende Allgemeinverfügung:
Die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff, ausgenommen Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Komposte, wird auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (Aussaat bis Ablauf des 15. Mai 2023) für den Regierungsbezirk Unterfranken wie folgt verschoben:
„Rote Flächen“: vom 15. Oktober 2023 bis einschließlich 14. Februar 2024
Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der Düngeverordnung unberührt. Dies gilt insbesondere für das Verbot, Düngemittel auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder mit Schnee bedeckten Boden auszubringen; sowie für die Einhaltung der N-Obergrenzen.
Die Sperrfristen, die für die Flächen in Wasserschutzgebieten in der jeweils gültigen Fassung der Wasserschutzgebietsverordnung vorgegeben sind, sind weiter zu beachten.
Eine Verschiebung auf den sogenannten "grünen Flächen" wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt (Mitte Oktober) vorgenommen und dann entsprechend veröffentlicht.