Hand im Weizenfeld
© BBV

Termine für den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis

BBV, Maschinenring, vlf und VLM

07.11.2018 | JETZT anmelden!

Seit dem 26.11.2015 benötigt jede Person unter anderem für den Erwerb und die Ausbringung von
Pflanzenschutzmitteln für den professionellen Einsatz einen Sachkundenachweis im
Scheckkartenformat. Zudem ist eine regelmäßige Fortbildung vorgeschrieben. Für die meisten
Sachkundigen im Pflanzenschutz beginnt 2016 der neue Dreijahreszeitraum in dem wieder eine
Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz besucht und nachgewiesen werden muss. Ob
dieser Zeitraum auch für Sie gilt können Sie der Rückseite Ihres Sachkundenachweises entnehmen.
Steht dort beispielsweise bei Beginn erster Fortbildungszeitraum das Datum 01.01.2013, so beginnt
auch für Sie der zweite Fortbildungszeitraum am 01.01.2016 und endet am 31.12.2018.

Folgende Themen erwarten Sie in den Fortbildungen

  • Rechtsgrundlagen

Hintergründe – Konkrete Vorgaben – Aktuelle Themen:
Durchblick im Paragraphendschungel erhalten!

  • Risikomanagement

Anwenderschutz – Anrainerschutz – Lebensmittelsicherheit – Umwelt- und Naturschutz:
Risiken beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln richtig einschätzen, Hinweise für die Praxis!

  •  Gerätetechnik und Ausbringung

Anforderungen an Technik – Technische Lösungen für Herausforderungen im Pflanzenschutz:
Über den aktuellen Stand der Technik Bescheid wissen!

  •  Integrierter Pflanzenschutz

Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes – Aktuelle und regionale Beispiele:
Methoden des Integrierten Pflanzenschutzes in der Praxis einsetzen!


Personalausweis und Sachkundenachweis im Scheckkartenformat mitbringen!
Sie erhalten für die Teilnahme an der Fortbildung einen Nachweis, der im Anschluss per Post mit der
Rechnung zugesandt wird. Wir müssen überprüfen, wer an der Veranstaltung teilnimmt, bitte bringen Sie
Ihren Personalausweis und Sachkundenachweis unbedingt zur Fortbildung mit.
Kosten Teilnahme und Erstellung des Fortbildungsnachweises:


Die Kursgebühr für die Teilnahme inklusive der Erstellung und Archivierung des Nachweises der
Fortbildung beträgt 33,30 € je Teilnehmer. Der Betrag ist von der Umsatzsteuer befreit. Sie können die
Kursgebühr nach Erhalt der Rechnung per Überweisung oder per Lastschriftermächtigung begleichen.
Sollten Sie verhindert sein, so können Sie sich bis zu 3 Tagen vor der Veranstaltung abmelden. Bei
späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme müssen wir 50% dieses Betrages berechnen.

 

Termine für die Geschäftsstellen Schweinfurt und Haßberge

Freitag, 16.11.2018, 18:00 bis 22:00 Uhr, Schweinfurt-Oberndorf, TV Sportheim

Samstag, 17.11.2018, 9:00 bis 14:00 Uhr, Sulzheim, Landgasthof "Goldener Adler"

Dienstag, 20.11.2018, 18:00 bis 22:00 Uhr, Humprechtshausen, Gastwirtschaft Scheuring

Donnerstag, 22.11.2018, 18:00 bis 22:00 Uhr, Sulzheim, Landgasthof "Goldener Adler"

Montag, 26.11.2018, 18:00 bis 22:00 Uhr, Augsfeld, Hotel Restaurant Goger

Mittwoch, 28.11.2018, 18:00 bis 22:00 Uhr, Sand, Hotel Weingut Goger

Mittwoch, 05.12.2018; 18:00 bis 22:00 Uhr Sulzheim, Landgasthof "Goldener Adler"

Samstag, 08.12.2018, 9:00 bis 14:00 Uhr, Sand, Hotel Weingut Goger

Montag, 10.12.2018, 18:00 bis 22.00 Uhr, Ebern, Gasthof Frankenstuben Ebern

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Flyern/Anmeldeformularen.

Anmeldung Fortbildung Pflanzenschutz Haßberge

Anmeldung Fortbildung Pflanzenschutz Schweinfurt