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Überbreite selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Neue Kennzeichnungsvorschriften ab 01.01.2020
06.07.2020 | Das Bayerische Innenministerium hat die neuen Anwendungshinweise für die Erteilung von Erlaubnissen zur übermäßigen Straßenbenutzung herausgegeben. Dies betrifft überbreite selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Land- und Forstwirtschaft (SAM)
wie z.B. Häcksler oder Mähdrescher mit Wirkung ab 01.01.2020.
wie z.B. Häcksler oder Mähdrescher mit Wirkung ab 01.01.2020.
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