Verschiebung der Sperrfrist auf Grünland 2018/2019
Landkreis Haßberge - Verschiebung um zwei Wochen
Zu den betroffenen Düngemitteln gehören Jauche, Gülle, Gärsubstrat (fest und flüssig), Klärschlamm, Geflügelkot, stickstoffhaltige Mineraldünger und auch Gemische aus organischem und mineralischem Dünger.
Die Kernsperrfristen für Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau gelten dieses Jahr wie folgend:
15.11.2018 bis einschließlich 14.02.2019 - Verschiebung um 2 Wochen:
Bitte beachten Sie, dass die Verschiebung nicht in allen Regionen gilt. Bevor Sie Gülle oder Jauche ausbringen, informieren Sie sich vor Ort!
Was Sie aufgrund der Trockenheit und der Herbstdüngung zusätzlich beachten müssen, lesen Sie hier:
Auf Ackerland beginnt die Sperrfrist generell nach der Ernte der letzten Hauptfrucht und dauert bis einschließlich 31. Januar. Die Hauptfrucht ist grundsätzlich die Frucht, die im Mehrfachantrag angegeben ist. Die Verschiebung der Sperrfrist auf Ackerland ist nicht möglich.
Die übrigen Bestimmungen der Düngeverordnung bleiben davon unberührt. Das gilt insbesondere für das Verbot, Düngemittel auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder mit Schnee bedeckten Böden auszubringen.