Schlepper mit Güllefass
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Verschiebung der Sperrfrist auf Grünland 2020/2021

Verschiebung um zwei Wochen

06.10.2020 | Auf Antrag des BBV wurde für ganz Unterfranken die Gülle-Sperrfrist auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau teilweise verschoben.

Verschiebung um 2 Wochen

Auf Antrag des Bayerischen Bauernverbandes wird die Sperrfrist für Grünland, Dauergrünland und mehrjährigem Feldfutterbau um 2 Wochen auf 15.11.2020 bis einschließlich 14.02.2021 für den gesamten Regierungsbezirk Unterfranken verschoben.
Dadurch wird ermöglicht, Grünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau nochmal zu nutzen und anschliessend Gülle auszubringen.


Mit der neuen Düngeverordnung vom Mai 2020 ist die Ausbringung auf 80 kg Gesamtstickstoff/ha beschränkt. Diese Begrenzung bezieht sich auf die Aubringung aller flüssiger Wirtschaftsdünger ab 01.09.