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Zwischenfrucht zu Gelben und Roten Gebieten ausgesetzt
Diese Entscheidung ist Folge eines Briefes von Stefan Köhler an StM Michaela Kaniber
19.09.2022 | Unterfranken ist - bis auf die Landkreise Miltenberg und Aschaffenburg - von der Auflage Zwischenfruchtanbau zur Düngeverordnung, also Rote und Gelbe Gebiete, ausgenommen.
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