Energiewende vernünftig umsetzen
Präsident Stefan Köhler fordert Landwirtschaft besser einzubinden
Der Bayerische Bauernverband (BBV) hat eine kritisch konstruktive Position zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen. „Wir sind nicht gegen diese Art der Stromerzeugung, aber neben naturschutz-fachlichen Aspekten und Fragen der Sichtbeziehungen sowie den Einspeisemöglichkeiten fordert der Bauernverband Bodenqualität und Struktur der überplanten Flächen zu beachten.“
Der BBV sieht vorrangig erhebliches Potential für Dachanlagen auf Hausdächern, aber insbesondere großen Hallen, z.B. der Industrie und des Lebensmitteleinzelhandels inklusive deren Autoparkplätze.
Aktuell werden sehr viele Freiflächen-Photovoltaikanlagen über Bebauungspläne geplant. Da sollen oft sehr große Anlagen mit weit mehr als 10 ha auf hochertragreichen Böden und gut zu bewirtschaftenden Flächen entstehen. Die Regierung von Unterfranken hat eine Planungshilfe für Freiflächen herausgegeben, die wesentliche Umweltaspekte berücksichtigt. Aber auch dort werden Böden bis 60 Bodenpunkten in die für PV-Anlagen geeigneten Flächen einbezogen. Auf guten Flächen kommt alternativ auch eine AGRI-PV-Anlage in Frage, so dass landwirtschaftliche Nutzung und Stromerzeugung auf der gleichen Fläche ermöglicht wird. Extensive Schafthaltung unter den Modultischen zählt für den Verband aber nicht wirklich als AGRI-PV. „Hier müssen schon normale Ackerkulturen z.B. zwischen senkrecht stehenden Modulreihen oder Gemüse, Obst und Beeren unter einem PV-Dach angebaut werden können“, so Köhler.
Manche Planungen nehmen mehr als 10 % der Ackerfläche einer Gemarkung ein. Der BBV plädiert hier, ebenso wie Bundesminister Robert Habeck, für eine bessere Verteilung, um den örtlich wirtschaftenden Betrieben ausreichend Fläche für die Lebensmittelerzeugung zu belassen. Stefan Köhler bietet den Kommunen das Gespräch mit der Landwirtschaft und dem BBV an, um örtlich zu guten Lösungen für die Landwirtschaft und die Gemeinden zu kommen. „Wir kommen hier nur gemeinsam voran“, ist sich Köhler sicher und verweist auf viele Projekte in Rhön-Grabfeld, die dort schon über Jahre gut laufen.
„Wir brauchen eine Rückholklausel für Biotope nach Rückbau von Freiflächenanlagen“, fordert Stefan Köhler. Natürlich können PV-Anlagen gerade auf ungünstigen Böden auch gut für extensives Grünland genutzt werden. Wenn dann aber artenreiches Grünland entsteht, wäre eine solche Fläche aufgrund des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ womöglich Biotop und könnte nach Rückbau der Module nicht mehr als Acker genutzt werden. Das wäre eine Entwertung der Flächen und langfristig auch ein Risiko für die Selbstversorgung mit heimischen Lebensmitteln in Deutschland.
Aus den Plänen zur Bauleitplanung fällt zudem auf, dass neuere Planungen wieder deutlich mehr naturschutz-fachlichen Ausgleich vorsehen und damit zusätzlich zur Eingrünung weitere Ackerflächen für Ausgleich in Anspruch genommen werden sollen. Es gibt gute Beispiele, bei denen die Eingrünung ungefähr 10 % der überplanten Fläche ausreicht und auch Planungen, die externen Ausgleich durch Aufwertung z.B. durch Entbuschung außerhalb von Ackerflächen vorsehen. Stefan Köhler appelliert auch bei diesem Thema Lösungen zu suchen, um Ackerland zu schonen und damit die Lebensmittelerzeugung nicht unnötig einzuschränken.