2020-11-16 Förderung Wald
© BBV Lieb
Nicht nur Maschinen und Geräte, sondern auch Nasslager sowie Maschinen- und Lagerhallen, Hard- und Software zur IT-Unterstützung in Forstbetrieben und Holzlogistik und die Beratung im Zusammenhang mit Investitionen in Maschinen, Geräte, Anlagen, Bauten und IT-Hardware-Ausstattung werden gefördert.

Investitionszuschüsse für die nachhaltige Waldwirtschaft

Bis zu 40 % Prämie auf Geräte und Hallen - hier ist der Fördertopf bereits ausgeschöpft

27.11.2020 | Die Landwirtschaftliche Rentenbank gibt zur Zeit Zuschüsse auf Forstwirtschaftliche Geräte, Schlepper und Gebäude, die der Forstwirtschaft dienen. Was Sie alles beachten müssen erfahren Sie im Folgenden.

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet im Auftrag des BMEL Zuschüsse von bis zu 40 % zu Investitionen in Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft an. Aktuell ist eine Fördersumme von 50 Mio. € geplant. Die Zuschussanträge können ausschließlich online im Förderportal der Rentenbank werden https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/waldwirtschaft/#antragstellung

Der Antragsteller hat den Antrag dann auszudrucken, rechtsverbindlich zu unterzeichnen und anschließend der Hausbank zu übergeben, die die weitere Abwicklung übernimmt. Zuschussanträge können bis zum 31.10.2021 gestellt werden. Die Förderung läuft über einen Kredit bei der Deutschen Rentenbank. Der Eigenanteil muss über die Deutsche Rentenbank finanziert werden. (bei Geräten:  min. 5 Jahre, bei Gebäuden 10 Jahre)

Wichtig: Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, nachdem der Antragsteller den Zuwendungsbescheid erhalten hat!

Antragsberechtigt sind Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Forstverbände, forstliche Dienstleistungsunternehmen sowie Forstbaumschulen.

Förderfähig sind Investitionen zur nachhaltigen und umweltfreundlichen Bewirtschaftung der Wälder, beispielsweise moderne Maschinen und Geräte und digitale Lösungen für die Waldwirtschaft. Was konkret darunter fällt, hat das BMEL in einer Positivliste festgelegt.

Das Mindestinvestitionsvolumen je Antrag beträgt 10.000 €. Insgesamt darf die Förderung 400.000 € je Zuwendungsempfänger im Geltungszeitraum der Richtlinie nicht überschreiten. Ab einer Höhe von 3000 € (netto) müssen für jede Anschaffung drei Angebote eingeholt werden.

Das Förderprogramm, die Details und Antragsunterlagen finden Sie online unter:

https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/waldwirtschaft/

Da es sich ausschließlich um ein Förderprogramm des Bundes handelt, können nur bei der Rentenbank telefonisch (Tel.: 069 2107-800) Anfragen gestellt werden.

Seit 25.11.2020 sind die Mittel für dieses Programm bereits ausgeschöpft. Für weitere Informationen können Sie sich gerne an Ihre BBV-Geschäftsstelle wenden!