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Nutzung von ÖVF-Zwischenfrüchten zu Futterzwecken ab sofort möglich
Antragstellung im AELF derzeit nicht erforderlich
09.10.2018 | Trockenheit und Hagelschäden haben in einigen Regionen Bayerns zu erheblichen Beeinträchtigungen in der Futterversorgung geführt. Um witterungsbedingte Engpässe zu überbrücken, können landwirtschaftliche Betriebe jetzt auch ökologische Vorrangflächen (ÖVF) nutzen
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